Förderrechner
Für Ihre neue Heizung
Welche Förderung erhalten Sie für Ihre neue Heizung?
Der Umstieg auf ein modernes, effizientes Heizsystem schont nicht nur die Umwelt, sondern schützt Sie auch langfristig vor steigenden Energiekosten. Über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Ihnen aktuell attraktive Zuschüsse von KfW und BAFA zu – oft bis zu 80 % der Gesamtkosten.
Wie hoch ist Ihre persönliche Förderung? Nutzen Sie unseren kostenlosen Förderrechner, um in nur wenigen Schritten Ihren individuellen Zuschuss für den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe, Holz/Pellet oder Hybridheizung) zu ermitteln.
- Schnell & transparent: In unter 2 Minuten zur ersten Einschätzung.
- Immer aktuell: Berücksichtigt die neuesten Förderrichtlinien.
- Persönliche Beratung:
Auf Wunsch prüfen wir Ihre Angaben und unterstützen Sie direkt bei der Antragstellung.
Jetzt hier die mögliche Heizungsförderung berechnen:
21.08.2026
Neue Regeln beim Heizungstausch:
Das ändert sich jetzt - Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist da!
Der Bundestag hat die Neuregelung verabschiedet: Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli ist das Gesetz am 29. Juli offiziell in Kraft getreten. Damit stehen die neuen Rahmenbedingungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen fest.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Wegfall der starren 65%-Pflicht: Die Vorgabe, dass eine neue Heizung sofort zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist komplett entfallen.
- Volle Technologieoffenheit: Sie haben beim Heizungskauf wieder die freie Wahl – ob Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse (Pellets), Solarthermie, Hybridlösung oder klassische Gas-, Öl- und Flüssiggasheizung.
- Einführung der „Bio-Treppe“: Wer sich für ein fossiles System entscheidet, muss ab 2029 stufenweise ansteigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
Wichtig: Die neue Entscheidungsfreiheit ist nicht ganz ohne Bedingungen! Wer heute auf Gas oder Öl setzt, sollte das künftige Brennstoffrisiko der Bio-Treppe vorausschauend einkalkulieren.
Die Bio-Treppe: Was bei neuen Gas- und Ölheizungen gilt
Wer ab sofort eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, entscheidet sich zwar heute für eine bekannte Technik, übernimmt damit jedoch eine verbindliche Verpflichtung für die Zukunft: die sogenannte Bio-Treppe.
Ab 2029 schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein schrittweise steigender Anteil der erzeugten Wärme aus klimafreundlichen Brennstoffen stammen muss – etwa Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder grüner Wasserstoff:
- Ab 2029: mindestens 10 % Bio-Anteil
- Ab 2030: mindestens 15 % Bio-Anteil
- Ab 2035: mindestens 30 % Bio-Anteil
- Ab 2040: mindestens 60 % Bio-Anteil
Wichtige Pflicht für Anlagenbetreiber:
Wer diese Brennstoffe nutzt, muss die Lieferantenbescheinigungen aufbewahren – in den ersten 15 Jahren nach Inbetriebnahme jeweils mindestens fünf Jahre lang nach der Lieferung.
Drei Wege, die Bio-Treppe zu erfüllen
Neben dem Kauf teurer Bio-Brennstoffe erlaubt das Gesetz drei Alternativen, um die Bio-Treppen-Pflicht zu erfüllen:
- Wärmepumpen-Hybridheizung (Der beste Weg): Übernimmt eine Wärmepumpe mindestens 30 % der Heizlast (bzw. 40 % im bivalenten Betrieb), gilt die Bio-Treppe als erfüllt. Der entscheidende Vorteil: Diese Grundanerkennung gilt – anders als bei Solar oder Lüftung – zeitlich unbegrenzt und spart den teuren Bio-Brennstoff. (Gilt analog auch für Biomasse-Hybridanlagen).
- Solarthermie-Anlage: Eine passend dimensionierte Solarthermie-Anlage deckt die Pflicht ab. Bis Ende 2034 gilt dies automatisch ohne Einzelnachweis, danach ist ein Fachnachweis erforderlich.
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Erfüllt bei entsprechender Leistung und Vollversorgung des Gebäudes ebenfalls die Vorgaben (automatische Anerkennung analog bis Ende 2034, danach mit Nachweis).
Fazit für die Praxis:
Wer bei einer fossilen Basis bleiben, aber das Kostenrisiko der Bio-Treppe umgehen will, fährt mit einer Wärmepumpen-Hybridlösung am sichersten.
Wenn die Heizung plötzlich ausfällt: Die Havarie-Regel
Fällt eine bestehende Heizung irreparabel aus und muss schnell ersetzt werden, geraten Eigentümer nicht sofort unter Zugzwang: Sie haben ab dem Einbau der neuen Anlage 12 Monate Zeit, bevor die Vorgaben der Bio-Treppe greifen.
Diese Frist gilt unabhängig davon, wann der Ausfall passiert. Sie stellt sicher, dass niemand im Notfall im Kalten sitzt, nur weil die passende Technik oder grüne Brennstoffe kurzfristig nicht verfügbar sind.
Bestandsheizungen: nichts ändert sich
Für alle bereits eingebauten Heizungen ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Egal wie alt oder welcher Technologie – sie dürfen weiterbetrieben, gewartet und repariert werden, ohne dass daraus eine Pflicht zur Beimischung grüner Brennstoffe entsteht. Die bereits bekannten Wartungs- und Prüfpflichten für bestehende Anlagen laufen unverändert weiter. Ein allgemeines Betriebsverbot für alte Heizungen, wie es früher einmal vorgesehen war, gibt es nicht mehr.

